Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Arten der Förderung

Grundsätzlich sind drei Kategorien der Förderung im Bundesprogramm vorgesehen: die Förderung der Antragserstellung, die Beteiligung an der Kofinanzierung der EU-Mittel und die Finanzierung eines zusätzlichen Projektbausteins.

Grundsätzlich sind drei Kategorien der Förderung im Bundesprogramm vorgesehen: die Förderung der Antragserstellung, die Beteiligung an der Kofinanzierung der EU-Mittel und die Finanzierung eines zusätzlichen Projektbausteins.

Details zu den einzelnen Kategorien werden mit jedem Aufruf veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Kategorie zu jedem Aufruf geöffnet wird.

Grafik Arten der Förderung des Bundesprogramms, Quelle: BBSR Arten der Förderung des Bundesprogramms, Quelle: BBSR

Förderung der Antragserstellung (Vorlauf)

Die Vorlaufförderung finanziert die Vorbereitung eines Interreg B-Antrages. Ziel und Zweck der Förderung ist die Einreichung eines Projektantrags in einem der sechs Interreg B-Programme mit deutscher Beteiligung. Förderfähig sind dabei Aktivitäten zur Partnersuche, zum Organisations-, Planungs- und Abstimmungsprozess sowie zur Erstellung des Projektantrags.

Die Vorlaufförderung richtet sich vorrangig an deutsche Organisationen, die beabsichtigen, in der Funktion als Lead Partner ein Interreg B-Projekt zu entwickeln und zu beantragen. Dabei sind vor allem Organisationen angesprochen, die Interreg B-Erfahrungen einbringen können, aber nicht unbedingt bereits als Lead Partner fungiert haben.

Eine Vorlaufförderung kann sowohl für reguläre, als auch für kleine Projekte beantragt werden.

Der Maximalbetrag für eine Förderung der Antragstellung beträgt bei regulären Projekten 25.000 Euro. Für kleine Projekte beträgt der Maximalbetrag für eine Förderung der Antragstellung 20.000 Euro. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers erwartet. Eine gewährte Vorlauffinanzierung durch das Bundesprogramm ist unabhängig vom Erfolg des Antrags im Interreg B-Programm.

Übernahme anteiliger Kofinanzierung der EU-Mittel (Kofinanzierung)

Interreg B-Projekte werden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) teilfinanziert. Die Förderquote liegt je nach Kooperationsraum zwischen 60 und 80 %. Der Restbetrag muss durch die beteiligten Partner aufgebracht werden (sogenannte nationale Kofinanzierung). Dieser Betrag wird durch das Bundesprogramm bezuschusst. Auch hier wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers erwartet. Eine Förderung aus dem Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit soll für Landes- und Bundesbehörden maximal 50 %, für alle anderen Antragsteller maximal 75 % des nationalen Kofinanzierungsanteils betragen.

Die Förderung aus dem Bundesprogramm sollte für reguläre Projekte in der Regel 50.000 Euro nicht unterschreiten und 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei kleinen Projekten ist eine Förderung aus dem Bundesprogramm ab 40.000 Euro möglich.

Die Beteiligung an der Kofinanzierung durch das Bundesprogramm richtet sich vorrangig an deutsche Lead Partner. Zusätzlich können sich deutsche Partner bewerben, die im Projekt eine inhaltliche Schlüsselrolle einnehmen, z. B. ein Arbeitspaket leiten.

Finanzierung eines zusätzlichen Projektbausteins (Andock)

Diese Förderart dient der Finanzierung von Maßnahmen, die im Rahmen des Interreg B-Projekts nicht oder nur ungenügend durchgeführt werden können, die aber von besonderem Bundesinteresse sind. Gründe hierfür können z. B. neue Entwicklungen oder Erkenntnisse sein, die bei der Antragstellung noch nicht erkennbar waren. Auch Maßnahmen zur Kommunikation und zur Verstetigung der Projektergebnisse sind förderfähig. Diese Art der Förderung steht allen deutschen Projektpartnern in Interreg B-Projekten offen, deren Interreg-Projekt noch läuft oder kürzlich abgeschlossen wurde.

Eine Förderung in dieser Kategorie sollte 50.000 Euro nicht übersteigen. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers erwartet.