Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Dokumenttyp: Meldung Datum 31.01.2023 Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit – Projektaufruf geöffnet

Der aktuelle Projektaufruf des Bundesprogramms Transnationale Zusammenarbeit ist ab sofort geöffnet! Zum Stichtag 12. März 2023 können Anträge auf eine Vorlauffinanzierung und Kofinanzierung für Interreg B-Projekte für die Programmperiode 2021 – 2027 eingereicht werden.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt mit nationalen Mitteln aus dem Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit Interreg B-Projekte mit thematischen Schwerpunkten von besonderem Bundesinteresse.

Der nächste Stichtag für die Einreichung von Anträgen für das Bundesprogramm ist:

Sonntag, 12. März 2023: Einreichung von Anträgen auf eine Vorlauffinanzierung und Kofinanzierung für Interreg B-Projekte für die Programmperiode 2021 – 2027.

Im aktuellen Aufruf können sowohl Anträge zur Finanzierung von Vorhaben zur Entwicklung transnationaler Interreg-Projektanträge (Vorlaufvorhaben) als auch Anträge zur anteiligen Unterstützung der Kofinanzierung der EU-Mittel (Kofinanzierungsvorhaben) für die Programmperiode 2021 – 2027 eingereicht werden.

Zur Unterstützung der Antragsstellung im Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit im laufenden Aufruf bietet Ihnen das BBSR zusammen mit der Forschungsassistenz core-consult, Dresden am Montag, den 13. Februar 2023 von 11:00 – 12:30 Uhr eine „Online-Question & Answer Session an. Weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungen.

Aufruf für Projektentwicklungen für die Programmperiode 2021 – 2027

Der aktuelle Aufruf gilt Anträgen zur Finanzierung von Vorhaben zur Entwicklung transnationaler Interreg-Projektanträge (Vorlaufvorhaben) für die Programmperiode 2021 – 2027. Die Förderung durch Vorlaufvorhaben richtet sich an deutsche Organisationen, die beabsichtigen, in der Funktion des Lead Partners ein transnationales Interreg-Projekt in einem der nächsten Projektaufrufe zur Förderperiode 2021 – 2027 zu entwickeln und zu beantragen. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Programmierung und der aktuell noch nicht feststehenden Zeitplanung aller Projektaufrufe (Call) in den transnationalen Interreg-Programmen, können in diesem Aufruf Anträge auf eine Vorlauffinanzierung für einen ausreichend zeitlich terminierten Call eingereicht werden (vgl. Punkt 1 „Hinweise für Antragsteller“). Für alle Anträge auf Vorlauffinanzierung ist ausreichend Zeit von der Einreichung bis zum Arbeitsbeginn einzuplanen. Bis zu einer Entscheidung über die Anträge ist mit mind. 6 – 8 Wochen zu rechnen.

Förderung der anteiligen Unterstützung der Kofinanzierung der EU-Mittel (Kofinanzierungsvorhaben) für die Programmperiode 2021 – 2027

Transnationale Interreg-Projekte werden über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) teilfinanziert. Diese EFRE-Förderquote variiert dabei je nach Kooperationsraum. Der Restbetrag muss durch die beteiligten Partner aufgebracht werden (sogenannte nationale Kofinanzierung). Dieser Betrag wird durch das Bundesprogramm bezuschusst. Die Förderung durch Kofinanzierungsvorhaben richtet sich hauptsächlich an deutsche Organisationen, die beabsichtigen, in der Funktion des Lead Partners ein transnationales Interreg-Projekt in einem nächsten Projektaufruf einzureichen. Darüber hinaus können sich auch weitere deutsche Partner bewerben, die eine inhaltliche Schlüsselrolle im Projekt einnehmen, wie zum Beispiel die Übernahme eines inhaltlichen Arbeitspaketes.

Aus zuwendungsrechtlichen Gründen können Zusagen für eine Kofinanzierung nur gegeben werden, wenn noch kein Vollantrag bzw. bei zweistufigen Antragsverfahren noch kein Antrag in der 2. Stufe eingereicht wurde.

Thematischer Fokus

Das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit sucht insbesondere Anträge zu den folgenden Themenschwerpunkten:

  • Resiliente, sektorenübergreifende Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen
  • Klimaanpassungsmaßnahmen in Städten und Regionen
  • Regionale Ansätze in der Kreislaufwirtschaft
  • Inwertsetzung des natürlichen und kulturellen Erbes
  • Nachhaltige Mobilität in Ballungsräumen und in dünner besiedelten Regionen
  • Weitere Vorhaben mit Relevanz für die Regionalentwicklung

Der thematische Fokus des Bundesprogramms Transnationale Zusammenarbeit orientiert sich an der Territorialen Agenda der EU 2030 mit den übergeordneten Zielen „Gerechtes Europa“ und „Grünes Europa“, die sich auf die Reduzierung regionaler Disparitäten und die Schaffung nachhaltiger Zukunftsperspektiven konzentrieren. Ebenso trägt das Programm zur Umsetzung der Leitbilder der Raumentwicklung für Deutschland bei.

Weitere Informationen zum aktuellen Aufruf entnehmen Sie bitte den „Hinweisen für Antragsteller“. Diese finden Sie samt Antragsunterlagen unter Förderung beantragen.