Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Datum 28.06.2022 Q&A“-Session zum Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit: Viele Fragen und noch mehr Antworten

Dirk Gebhardt vom BBSR stellt das neue Format zur Unterstützung von Antragstellenden vor und fasst den ersten Austausch zusammen

Fragen & Antworten (Q & A) zum Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
Quelle: Adobe Stock /Jo Panuwat D

Im Vorfeld der Anmeldefrist für Projektanträge zum Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit am 8. Juli 2022 luden das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Person von Sina Redlich und die Programmassistenz core-consult GmbH & Co. KG, vertreten durch Peter Schulenkorf und Gerald Stöger, erstmals zu einer Online-„Question & Answer Session“ ein. Ziel war es, künftige Antragsteller und Antragsstellerinnen im laufenden Projektaufruf zu unterstützen und fit zu machen für Inhalte, Ziele und Verfahren des Bundesprogramms. Dirk Gebhardt vom BBSR berichtet über die Onlineveranstaltung und stellt das neue Format vor.

Am Donnerstag, 9. Juni 2022, folgten rund 20 Akteure der Einladung. Es fanden sich zahlreiche bereits in Interreg Engagierte ein; aber auch neue Akteure, denen das Bundesprogramm nähergebracht werden konnte. Vertreten waren Hochschulen, Nicht-Regierungsorganisationen, Consultants sowie Vereine und Verbände. Zudem waren zwei Programmräume durch ihre Kontaktstelle vertreten und konnten so Programmspezifika einbringen. Die gut anderthalb Stunden waren geprägt von intensivem Austausch und gaben dem BBSR und der core-consult ein gutes Feedback zur Vorbereitung des aktuellen Projektaufrufs.

Aufgrund der starken Resonanz und der lebhaften und konstruktiven Diskussion beabsichtigt das BBSR, auch bei weiteren Calls und künftigen Fristen ein „Q&A“ (Fragen und Antworten) zum Bundesprogramm auszurichten. Der Zeitpunkt, etwa einen Monat vor Stichtag der Einreichung von Anträgen, scheint gut gewählt; potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller haben somit noch ausreichend Gelegenheit, die Hinweise durch das „Q&A“ in die Anträge einfließen zu lassen.

Das Online-Format hat sich bewährt – so gelang es nicht nur, Antworten auf eigene Fragen zu bekommen, sondern auch zu erfahren, welche Gedanken andere Akteure und Interessierte beschäftigen.

Gegenstand der Fragen und Anmerkungen waren sowohl Punkte, die sich auf die Finanzierung und das Antragsverfahren bezogen als auch auf inhaltliche Themen: Was genau beabsichtigt das Bundesprogramm? Was bedeutet „besonderes Bundesinteresse“? Wann genau kann ein Kofinanzierungsantrag gestellt werden? Wen spricht das Programm an? Welche inhaltliche Relevanz haben die Territoriale Agenda 2030 und die deutschen Leitbilder der Raumentwicklung?

In den Antworten und Diskussionen kam zum Ausdruck, welche Leitlinien die Territoriale Agenda für eine nachhaltige Raumentwicklung in Deutschland definiert und wie Projekte auf deren Ziele und Prioritäten eingehen müssen, um in den Genuss von zusätzlicher Bundesförderung zu kommen. Es wurde klargestellt, dass Anträge auf anteilige Kofinanzierung aus dem Bundesprogramm frühzeitig eingereicht werden müssen, nämlich bevor ein Vollantrag bzw. bei zweistufigen Antragsverfahren ein Antrag der 2. Stufe im Interreg-Programm eingereicht wurde.

Grafik Ablauf Antragstellung Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit Ablauf Antragstellung Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit, Quelle: BBSR
Quelle: BBSR

Weitere Informationen

Zum Stichtag 8. Juli 2022 können Anträge auf eine Vorlauffinanzierung und Kofinanzierung für Interreg B-Projekte für die Programmperiode 2021–2027 eingereicht werden. Informationen und Hinweise zum aktuellen Projektaufruf: Förderung beantragen.

Dirk Gebhardt

Foto Dirk Gebhardt

Dirk Gebhardt, Diplom-Geograph, betreut seit Juni 2022 das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit, das das BBSR im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) koordiniert. Als Mitarbeiter des Referats Europäische Raum- und Stadtentwicklung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beschäftigt er sich überwiegend mit der transnationalen Zusammenarbeit und der bilateralen Zusammenarbeit mit deutschen Nachbarländern.