Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Datum 29.03.2022 Auswertung erster Call: 62 Projektideen für einen „grünen“ Alpenraum

Interview mit Lisa Regina Horn, Nationale Kontaktstelle des Alpenraumprogramms, über den ersten Projektaufruf in der neuen Förderperiode 2021 – 2027

Gute Projektanträge erfordern intensive Vorbereitung (© http://www.freepik.com)

Am 28. Februar 2022 wurde der erste Aufruf des Interreg B-Alpenraumprogramms für klassische Projektanträge in der ersten Stufe innerhalb der neuen Förderperiode 2021 – 2027 geschlossen. Die Kontaktstelle des Interreg B-Alpenraumprogramms in Deutschland, Lisa Regina Horn, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in München, berichtet über die Resonanz, häufig gestellte Fragen und gibt Tipps für Antragstellende.

Frau Horn, im Alpenraum hat der erste Projektaufruf der neuen Förderperiode stattgefunden. Wie war die Resonanz?

Die Resonanz für die Einreichung klassischer Projektanträge stieg mit der Veröffentlichung des ersten Calls am 19. November 2021 stetig an. Bereits ab Frühjahr 2021 informierte das Programm über die neuen Förderinhalte und Regelungen. Die Interessenten wurden Monate im Vorfeld für den ersten Aufruf sensibilisiert, der richtige „Ansturm“ erfolgte dann mit dem ersten Projektaufruf. Schließlich wurden 62 Projektideen innerhalb der ersten Einreichungsstufe am 28. Februar 2022 eingereicht. Der Schwerpunkt lag hier vor allem auf Projekten zu den Förderprioritäten „Klimaresilienter und grüner Alpenraum“ und „CO2-neutraler und ressourcensensibler Alpenraum“ (siehe Abbildung). Die Anträge werden in den nächsten Wochen evaluiert. Anfang Mai 2022 soll die Entscheidung darüber fallen, welche Projekte im Juni mit der zweiten Antragsstufe zur Einreichung eines Vollantrags eingeladen werden.

Welche Informationen sind von den Antragstellenden besonders gefragt? Was sind oft gestellte Fragen?

Viele Fragen erhalte ich natürlich zu unseren neu angebotenen Kleinprojekten. Wir erwarten hier mit dem Stichtag 22. April 2022 eine hohe Anzahl an Anträgen. Typische Fragen betreffen hier festgelegte Kriterien wie die Anzahl der Partnerschaft, das Budget, die Laufzeit oder die Anzahl der Arbeitspakete. Daneben auch inhaltliche Fragen: Was können/sollen Kleinprojekte leisten? Welche Ausrichtung sollen die Kleinprojekte verfolgen?

Generell variieren die Fragen je nach Interessenten: Sind die Projektpartner „Newcomer“, also das erste Mal dabei? Oder sind es erfahrene Projektakteure, die sich vor allem über Neuerungen informieren möchten? Häufig gestellte Fragen beziehen sich auf die Kofinanzierung, die Passfähigkeit der Idee zum Programm, die Projektpartnerschaft, unsere Programmdokumente und Förderfähigkeitsregeln, aber auch auf viele technische Inhalte, wie zum Beispiel Fragen zum Antragsformular oder zum Joint Electronic Monitoring System des Programms (kurz JEMS).

Welche Themen stoßen auf besonderes Interesse?

Ich würde sagen, und das spiegelt sich auch in der Auswertung der eingereichten Anträge wider, dass sich die meisten Projektakteure mit den Förderprioritäten „Klimaresilienter und grüner Alpenraum“ und „CO2-neutraler und ressourcensensibler Alpenraum” auseinandergesetzt haben. Die Projektideen betreffen insbesondere die Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz und innerhalb der zweiten Priorität die Reduzierung von CO2-Emissionen und den Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft. Daneben sind natürlich auch die Themen Innovation und Digitalisierung für unsere Antragsteller interessant. Oft tragen die Projektinhalte zu mehreren Förderzielen bei, es gibt Überschneidungen.

Wenn sich ein Interreg-Neuling an Sie wendet, was geben Sie ihm mit auf den Weg?

Die Beratung bei Neueinsteigern ist intensiver, hier ist ein reger Austausch üblich. Neben dem Angebot, sich bei jeder Frage frühzeitig an mich zu wenden, empfehle ich zusätzlich zur Beratung durch die Nationale Kontaktstelle allen Projektpartnern, und das gilt für die Neulinge noch einmal im Besonderen, sich wirklich mit den Programmdokumenten auseinanderzusetzen und diese einmal komplett durchzulesen. Ich spreche hier neben dem Kooperationsprogramm vor allem vom Programmhandbuch und den dazugehörigen Annex. Dadurch erhalten die Antragsteller ein sehr umfassendes Bild von allen Aufgaben und Bereichen, die im Zuge der Partizipation anfallen oder davon berührt sind.

Newcomern empfehle ich, zunächst mit der Rolle eines Projektpartners einzusteigen und so das Programm kennenzulernen. Zudem ist die Teilnahme an einem Kleinprojekt niedrigschwelliger und kürzer und auch von Programmseite als „Einstiegsangebot“ gedacht. Ich verweise zudem darauf, aber das gilt für alle Akteure, sich für unseren transnationalen und nationalen Newsletter anzumelden, so erhalten sie regelmäßigen Input und verpassen keine wichtigen Neuigkeiten. Daneben kann auch der Austausch mit erfahrenen Projektakteuren aus Teilnehmersicht für Newcomer sehr hilfreich sein.

Und wenn sich ein erfahrener Projektakteur an Sie wendet? Worum geht es dann?

Bei erfahrenen Projektakteuren muss ich normalerweise nicht den „ganz großen Bogen“ spannen. Hier informiere ich zunächst gezielt über neue Regeln oder inhaltliche Neuausrichtungen des Programms, denn einige Kriterien ändern sich von Periode zu Periode. Auch kann sich die Rolle des Projektakteurs ändern, dann greifen andere Voraussetzungen. Dennoch schätzen selbst erfahrene Partner den inhaltlichen Austausch ihrer Projektidee und den „objektiven“ Blick auf ihr Projekt von jemanden, der ihr Konzept das erste Mal hört. Daneben bin ich als Kontaktstelle besonders sensibilisiert für die Evaluationskriterien des Programms. Ich kann somit wertvolle Hinweise geben, wie sich das Projekt noch besser auf das Programm ausrichten kann oder was ggfs. noch berücksichtigt werden muss. Der Kontakt vor Antragseinreichung hat sich relativ gut etabliert. Mir ist es wichtig, dass ich von allen Partnern ein Gefühl dafür bekomme, was „auf der anderen Seite“ los ist: Was läuft gut, was ist vielleicht noch unklar oder können wir von Programmseite, auch kommunikationstechnisch, noch etwas verbessern?

Wann ist mit den nächsten Projektaufrufen im Alpenraumprogramm zu rechnen?

Kleinprojekte können laufend eingereicht werden. Das Cut-Off-Date, also der Stichtag zum Assessment für die bis dahin eingereichten Kleinprojektanträge, ist der 22. April 2022. Bei den Kleinprojekten ist im Gegensatz zu den klassischen Projekten lediglich ein einstufiger Antrag vorgesehen. Noch in diesem Jahr im Herbst ist ein zweites Cut-Off-Date für Kleinprojekte geplant.

Der nächste Aufruf für Einreichungen von klassischen Projekten ist ebenfalls noch in diesem Jahr vorgesehen. Interessenten empfehle ich, auf die Veröffentlichung der entsprechenden „Terms of References“ auf der Programmwebseite zu achten und/oder sich für den Newsletter anzumelden. Daneben stehe ich bei Fragen immer als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Als Teil des Programmgremiums gebe ich wo möglich Informationen aus erster Hand und bin stets auf dem Laufenden.

Weitere Informationen

Alle Informationen zum Alpenraumprogramm der Förderperiode 2021 – 2027 sowie Informationen zu Aufrufen für klassische Projekte und Kleinprojekte erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:

Website Interreg Alpine Space Programme
Nationale Website des Alpenraumprogramms

Lisa Horn

Foto von Lisa Horn (Quelle: Lisa Horn)

Lisa Horn arbeitet im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Als Nationale Kontaktstelle des Alpenraums ist sie erste Anlaufstelle für alle derzeitigen und potenziellen deutschen Projektpartnerinnen und -partner im Alpenraumprogramm.