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Datum 15.03.2022 Das Donauraumprogramm 2021 – 2027 plant ersten Call im Juni 2022

Interview mit Dr. Judit Schrick-Szenczi, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Vorsitzende des Deutschen Ausschusses für das Interreg-Programm Donauraum

Das Donauraumprogramm setzt bei den Förderthemen einen Schwerpunkt auf grüne Themen. (© pixabay.de)

Nach erfolgreichen sieben Jahren startet das Interreg-Donauraumprogramm mit 14 Partnerstaaten in eine neue Förderperiode. Mit vier Themenschwerpunkten wird die Kooperation im Donauraum fortgeführt. Dr. Judit Schrick-Szenczi, Referentin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und Vorsitzende des Deutschen Ausschusses, berichtet über die neuesten Entwicklungen.

Frau Schrick-Szenczi, die neue Förderperiode 2021 – 2027 hat begonnen. Wann wird das neue Donauraumprogramm starten?

Das ist eine schwierige Frage. Das Programmdokument wird zurzeit finalisiert und anschließend der EU-Kommission zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Das Programm plant den ersten Call der neuen Förderperiode im Juni 2022 zu öffnen. Die Ausschreibung wäre dann bis September 2022 offen.

Der Call sieht ein zweistufiges Verfahren vor und wird reguläre Projekte adressieren: In der ersten Stufe ist die Einreichung einer Interessensbekundung (Expression of Interest) vorgesehen und in der zweiten Stufe werden die erfolgreichen Antragsteller aufgefordert, den vollen Antrag einzureichen.

Donauraum-Förderperiode 2021 - 2027 (© BBSR)

Wie werden die Förderschwerpunkte des neuen Donauraumprogramms aussehen?

Das Donauraumprogramm 2021 – 2027 soll insgesamt vier Prioritäten und darunter zehn spezifische Ziele verfolgen (Stand: 02.03.2022). Das Programm setzt bei den Förderthemen einen besonderen Schwerpunkt auf grüne Themen, wie Klimawandel und erneuerbare Energien sowie auf soziale Themen, wie Arbeitsmarkt, Bildung oder Tourismus. Folgende Prioritäten und spezifische Ziele wurden in das neue Kooperationsprogramm aufgenommen:

I. Ein intelligenteres Europa

  • Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
  • Entwicklung von Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, gerechten Übergang, industriellen Wandel und Unternehmertum

II. Ein grüneres, CO2-armes Europa

  • Förderung erneuerbarer Energien
  • Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz, unter Einbezug von ökosystembasierten Ansätzen
  • Förderung von Zugang zu Wasser und einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung
  • Verbesserung der biologischen Vielfalt, der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld sowie Verringerung der Umweltverschmutzung

III. Ein sozialeres Europa

  • Verbesserung der Effektivität und Inklusivität der Arbeitsmärkte und des Zugangs zu hochwertigen Arbeitsplätzen
  • Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen
  • Stärkung der Rolle von Kultur und Tourismus in der Wirtschaftsentwicklung, der sozialen Inklusion und sozialen Innovation

IV. Bessere Governance für Kooperationen

  • Förderung der institutionellen Kapazitäten der öffentlichen Einrichtungen zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Makrostrategie für den Donauraum (EUSDR) und anderer territorialer Strategien
Förderschwerpunkte des Donauraumprogramms 2021 - 2027 (© Kontaktstelle Donauraum)

Was sind die wichtigsten Neuerungen im Donauraumprogramm in der Förderperiode 2021 – 2027?

Wie so oft, gibt es sowohl positive als auch negative Änderungen. Fangen wir vielleicht mit dem finanziellen Teil an. Das voraussichtliche Programmvolumen für die Periode 2021-2027 beträgt etwa 165 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Vergleich zur Programmperiode 2014 – 2020 liegt das EFRE-Programmbudget damit um 18,2 Prozent niedriger. Hinzu kommen weitere Mittel aus dem Instrument für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance, IPA, 30 Mio. Euro) und dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument, NDICI, 17 Mio. Euro), die jeweils den Projektpartnern aus den Nicht-EU-Mitgliedsstaaten zugutekommen. Das heißt, dass wir weniger Mittel zur Verfügung haben werden und dadurch auch mit weniger Projekten rechnen müssen.

Besonders für deutsche Partner wird es schwierig sein, denn ab jetzt müssen 20 % Eigenanteil aufgebracht werden. Der Fördersatz in der Projektförderung wird leider statt 85 % nur 80 % betragen.

Es gibt aber auch positive Änderungen. In den Programmgremien wird im Moment darüber diskutiert, welche Pauschalen eingeführt werden sollen, die zur Vereinfachung der Abrechnungsverfahren dienen. Es steht aber noch nicht fest, bei welchen Budgetlinien diese zugelassen werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die pauschale Antwort lautet: eigentlich jeder, außer Privatpersonen. Folgende Institutionen können sich problemlos an dem Programm beteiligen:

Öffentliche Einrichtungen und Institutionen

  • öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, kommunale Ebene)
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Kammern

Private Akteure

  • Vereine und Verbände
  • sonstige private Organisationen
  • Nichtregierungsorganisationen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

An dieser Stelle muss man aber anmerken, dass die direkte Beteiligung von KMU an Projekten sehr selten ist. Allein die Tatsache, dass die Partner die Projektaktivitäten selbst vorfinanzieren müssen, birgt viele Risiken. Aus diesem Grund nehmen KMU meistens als sog. „Associated Strategic Partner“ an Projekten teil.

Wo kann man mehr über das neue Programm erfahren?

Das Programm arbeitet bereits an einer neuen Webseite. Bis diese funktioniert, kann man sich unter der alten Adresse über alle Neuigkeiten informieren: https://www.interreg-danube.eu/

Ich würde aber raten, vor jeder Antragstellung die Nationale Kontaktstelle zu kontaktieren, die im baden-württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus angesiedelt ist. Herr Amir Kalajdzini nimmt die Aufgaben der Nationalen Kontaktstelle wahr und ist unter: amir.kalajdzini@wm.bwl.de zu erreichen.

Weitere Informationen für Antragstellende:

Finanzierungsmöglichkeiten auf Bundesebene (z. B. zur Projektvorbereitung):
www.interreg.de

Informationen für bayerische Antragsteller (z. B. über das Förderprogramm Start Transnational zur Projektvorbereitung):
https://www.efre-bayern.de/efre-2014-2020-europaeische-territoriale-zusammenarbeit/transnationale-zusammenarbeit/starttransnational/

Baden-württembergisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus:
https://www.interreg-bw.de

Dr. Judit Schrick

Foto Dr. Judit Schrick-Szenczir  (Quelle: Dr. Judit Schrick-Szenczi)

Dr. Judit Schrick-Szenczi arbeitet als Referentin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und ist Vorsitzende des Deutschen Ausschusses für das Programm Donauraum. Sie verfügt über eine langjährige Expertise in der transnationalen Zusammenarbeit und war unter anderem auch stellvertretende Leiterin der Verwaltungsbehörde des Interreg-Südosteuropaprogramms und unterstützte drei Jahre lang auch die deutschen Antragsteller als Nationale Kontaktstelle für das Interreg-Donauprogramm.