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Transnationale Zusammenarbeit ist eine Herausforderung. Sie erfordert Zeit und Ressourcen, Engagement und Durchhaltevermögen. Dennoch fällt die Bilanz positiv aus: Interreg-Projekte verbessern die regionale Entwicklung vor Ort und leisten einen Beitrag zum territorialen Zusammenhalt in Europa! Die folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen geben wichtige Hinweise. Den ausführlichen Text finden Sie im "Leitfaden für deutsche Antragsteller", wichtige Begriffe in einem Glossar, beides unter Veröffentlichungen.

Um was geht es bei Interreg?

Ungleiche Wachstumschancen für Regionen, der Klimawandel, veränderte Mobilitätsbedürfnisse, die nachhaltige Nutzung und Bereitstellung alternativer Energiequellen und eine immer älter werdende Gesellschaft sind Themen, die alle in Europa betreffen. Diese und weitere Herausforderungen machen nicht vor Verwaltungs- oder Landesgrenzen Halt. Grenzüberschreitende Lösungen sind gefragt!

Interreg, also die europäische territoriale Zusammenarbeit, ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union und wird über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert. Sie ist ausgerichtet auf die Ziele der EU 2020-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Die verschiedenen Interreg-Programme unterstützen die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen und Städten in Europa. Im Zentrum stehen gemeinsame Themen, die das tägliche Leben beeinflussen, wie z.B. Erreichbarkeit, Verkehr, Arbeitsmarkt, Umweltschutz oder Risikovorsorge. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Regionen zu erhöhen sowie ihre Stärken und Schwächen auszugleichen. Interreg wird in drei Ausrichtungen umgesetzt: grenzübergreifend (A), transnational (B) und interregional (C). Diese Website widmet sich der transnationalen Zusammenarbeit, Interreg B.

Die Programme der transnationalen Zusammenarbeit richten sich u.a. an öffentliche Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen, an Dienstleister, Hochschulen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen aus verschiedenen Ländern und Regionen. Diese erarbeiten als Partner im Rahmen thematischer Projekte zusammen neue Strategien, Dienstleistungen und Konzepte. Dabei profitieren sie vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch. So können Entwicklungen und Investitionen angestoßen werden, die lange über die Projektlaufzeit hinaus wirken.

Wie sind die Programme aufgebaut?

Deutschland ist mit verschiedenen Bundesländern und Regionen an insgesamt sechs Interreg B-Programmen beteiligt:

  • Alpenraum
  • Donauraum
  • Mitteleuropa
  • Nordseeraum
  • Nordwesteuropa
  • Ostseeraum

Interreg wird nicht zentral durch die Europäische Kommission verwaltet. Vielmehr haben die Vertreter der nationalen und regionalen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten für die Förderperiode 2014-2020 in jedem dieser Räume ein eigenes Kooperationsprogramm erarbeitet, das den geografischen, ökonomischen und sozialen Gegebenheiten im Programmraum bestmöglich entspricht (siehe Frage "Welche Themen werden gefördert?"). Auch Länder, Regionen, Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Nichtregierungsorganisationen haben sich an der Programmierung beteiligt. Die Kooperationsprogramme enthalten Informationen zu den Prioritäten der Förderung, zu Handlungsfeldern und zur Programmdurchführung. Ergänzende Handbücher ("Programme Manuals") stellen Details zu den Bewilligungskriterien für Projektanträge bereit, ebenso wie Informationen zu förderfähigen Aktivitäten, erwarteten Ergebnissen und Erfolgsindikatoren. Die Programme erstrecken sich auf den Förderzeitraum 2014 bis 2020. Projekte müssen spätestens bis 2022 abgeschlossen sein.

Zu welchem Programmraum gehöre ich?

Zu den verschiedenen Programmräumen zählen immer nur bestimmte deutsche Bundesländer oder Regionen, wobei einzelne Länder/Regionen auch mehreren Kooperationsräumen angehören können:

ProgrammraumBeteiligte deutsche Regionen/ Bundesländer
AlpenraumBayern (Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben); Baden-Württemberg (Regierungsbezirke Tübingen und Freiburg)
DonauraumBaden-Württemberg, Bayern
MitteleuropaBaden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
NordseeraumBremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
NordwesteuropaNordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern (Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken)
OstseeraumBerlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Lüneburg), Schleswig-Holstein

Wer ist beim Programm-Management involviert?

Programmsekretariate

Jeder der Interreg B-Programmräume hat ein Gemeinsames Sekretariat ("Joint Secretariat"). Die Arbeitssprache ist Englisch. Das Gemeinsame Sekretariat stellt potentiellen Projekten aus dem Kooperationsraum Informationen bereit und hilft bei der Antragstellung. Auch für Projekte, die sich bereits in der Umsetzung befinden, ist es Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Es bereitet die Projektaufrufe vor, setzt sie um und veröffentlicht die entsprechenden Daten auf der Homepage des Programmraumes. Zudem organisiert es die Entscheidungsprozesse für Projektanträge, und hilft den Projekten bei der Verwaltung und Fördermittel-Rückerstattung. Weiterhin unterstützt es die Kommunikation und die Verbreitung der Projektergebnisse.

Bundesebene

Für alle deutschen Projektpartner und für die Programmräume mit deutscher Beteiligung agiert das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Koordinator. Es informiert die Fachöffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer. Das BBSR organisiert den bundesweiten Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt Projekte von besonderem Bundesinteresse im Rahmen des Bundesprogramms Transnationale Zusammenarbeit (siehe auch die Frage "Gibt es zusätzliche Unterstützung in Deutschland?").

Länder

Auch in jedem der beteiligten Bundesländer gibt es in den Ministerien Kontaktstellen für die Interreg B-Programme, an denen das Land beteiligt ist. Die Ländervertreter beraten und informieren Antragsteller aus ihrem Bundesland z.B. zur landespolitischen Einordnung potentieller Projekte. In jedem Programmraum mit deutscher Beteiligung hat auf Bundesebene ein Bundesland den Vorsitz.

Deutsche Kontaktstellen ("Contact Points")

Schließlich gibt es für jeden Programmraum (bis auf den Ostseeraum) noch die deutschen Kontaktstellen. Diese beraten bundeslandübergreifend und sind den jeweiligen Kooperationsräumen zugeordnet. Die Kontaktstellen beraten und informieren zur Antragstellung und zur Projektumsetzung und haben deshalb den direktesten Draht zu den Gemeinsamen Sekretariaten.

Alle Kontaktadressen zu den genannten Institutionen finden Sie unter Service.

Welche Themen werden gefördert?

Interreg ist auf die Ziele der Strategie "Europa 2020" ausgerichtet, die auf zehn Jahre hin angelegte Wachstumsstrategie der EU. In der Förderperiode 2014-2020 mussten sich die transnationalen Programme stärker als bisher thematisch fokussieren und aus vorgegebenen Förderprioritäten eine begrenzte Anzahl an Themen auswählen. Die ausgewählten Förderprioritäten werden jeweils in untergeordneten spezifischen Entwicklungszielen genauer definiert.

Alle Programmräume haben ihre eigenen Förderprioritäten festgelegt. Für Kommunikationszwecke und um eine bessere Vergleichbarkeit über die Programmräume hinweg zu ermöglichen, haben wir die Themen zu den folgenden Themenfeldern zusammengefasst:

Wirtschaft, Arbeit, Leben

Dieser Themenkomplex wird vor allem durch die Prioritätsachse zur Innovationsförderung im Kontext der regionalen Entwicklung unterstützt. Die Priorität Innovation ist für die Umsetzung der Strategie Europa 2020 entscheidend. Schwerpunkt ist die Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Zudem sollen soziale Innovationen bessere öffentliche Dienstleistungen und Daseinsvorsorge garantieren und das gesellschaftliche Umfeld entwickeln.

Energie und Klimawandel

Für eine nachhaltige Entwicklung und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes sind Energieeinsparung und -effizienz, die Förderung erneuerbarer Energien, das Verhältnis von zentraler und dezentraler Energieerzeugung sowie intelligente Speicherungs- und Verteilsysteme Schlüsselthemen. Damit sind erhebliche Auswirkungen auf den Raum verbunden. Die transnationalen Kooperationsprogramme tragen dazu bei, die Klimaziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen.

Umwelt und natürliche Ressourcen

Eine bessere Umwelt und Risikovorsorge, Küsten-, Hochwasser- und Katastrophenschutz, die Förderung der Ressourceneffizienz sowie die nachhaltige Nutzung der natürlichen Wachstumspotentiale bilden weiterhin einen wichtigen Fokus der transnationalen Zusammenarbeit. Dies ist gerade für den Umgang mit dem Klimawandel entscheidend. Dafür spielen auch Anpassungsmaßnahmen in der Stadt-, Regional- und Infrastrukturplanung eine große Rolle, ebenso wie das langfristige Management von Ökosystemen. Neben dem Umweltbereich fällt auch der Erhalt und Schutz kultureller Ressourcen unter diesen Themenblock.

Mobilität und Verkehr

Beim Thema Mobilität und Verkehr liegt der Fokus auf einer nachhaltigeren Nutzung und Gestaltung der vorhandenen Transportinfrastruktur. Umweltverträglichkeit und Interoperabilität des Güter- und Personenverkehrs sollen gefördert werden. Schwerpunkte bilden die effizientere Verknüpfung regionaler Verkehrssysteme mit den europäischen Verkehrsnetzen, die bessere Anbindung von abgelegenen und dünn besiedelten Regionen sowie die Förderung CO2-armer Verkehrslösungen.

Raumentwicklung und gute Verwaltung

Eine gute Verwaltungsstruktur ("Governance") ist ein Erfolgsfaktor für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Dafür sind integrierte Strategien und die gemeinsame Umsetzung durch die Akteure auf den verschiedenen räumlichen Ebenen gefordert. Dies ist auch die Basis für die Erarbeitung und Umsetzung europäischer makroregionaler Strategien. Die transnationalen Programme tragen wesentlich dazu bei, die makroregionalen Strategien umzusetzen (siehe Frage "Was sind makroregionale Strategien?").

Was sind makroregionale Strategien?

Als Makroregionen bezeichnet man staatsübergreifende Gebiete. Sie umfassen Regionen verschiedener Länder, die, ähnlich wie die transnationalen Programmräume, ein gemeinsames geographisches Element haben und damit verbundene Herausforderungen teilen.

Dadurch, dass eine begrenzte Anzahl von Ländern und Gebieten gemeinsam spezifische Probleme lösen, soll den Unterschieden zwischen den Regionen besser begegnet werden können. Aktuell gibt es die EU-Ostseestrategie (EUSBSR), die EU-Donauraumstrategie (EUSDR) und die EU-Strategie für die Adria und das Ionische Meer (EUSAIR) sowie die Alpenraumstrategie (EUSALP), die Ende November 2015 vom Europäischen Rat als vierte makroregionale Strategie der EU angenommen wurde. Für sie werden keine zusätzlichen EU-Rechtsvorschriften erlassen und es entstehen keine zusätzlichen EU-Strukturen. Zur Umsetzung nutzt die EU deshalb bestehende internationale Programme und EU-Institutionen sowie nationale und regionale Einrichtungen. Die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit spielen dabei aufgrund ihrer ähnlich gelagerten transnationalen Förderphilosophie und ihrer langjährigen Erfahrung bei der praktischen Umsetzung eine bedeutende Rolle. Deshalb wirken die Interreg-B-Programme der betreffenden Räume (Ostseeraum, Donauraum, Alpenraum) im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Umsetzung der Strategien mit.

Weitere Informationen zu makroregionalen Strategien finden Sie unter Interreg.

Wie viele Fördermittel stehen zur Verfügung?

Für die transnationale Zusammenarbeit stehen von 2014 bis 2020 insgesamt 1,39 Milliarden Euro EU-Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Diese Mittel werden im Wettbewerb vergeben. Das heißt, nur die besten Projektideen erhalten Unterstützung, unabhängig davon, in welchen Staaten die Projekte durchgeführt werden. Wie viele Mittel an deutsche Partner gehen werden, ist somit vorab nicht zu sagen.

Budget in Euro pro Programmraum 2014-2020

AlpenDonauMitteleuropaNordseeNWEOstsee
Gesamtbudget140 Mio.263 Mio.299 Mio.329 Mio.649 Mio.323 Mio.
davon EFRE117 Mio.202 Mio.247 Mio.167 Mio.396 Mio.264 Mio.

Wieviel Mittel muss ich selbst aufbringen?

Um EU-Fördermittel zu erhalten, muss ein bestimmter prozentualer Anteil der gesamten Projektkosten von den Antragstellern übernommen werden. Die Höhe dieses Anteils fällt in den Programmräumen unterschiedlich aus. Die Kofinanzierung kann durch öffentliche und private Mittel erfolgen. Die Kofinanzierungsrate variiert, je nachdem, ob die Region, aus der die Partnerinstitution kommt, stärker entwickelt, eine Übergangsregion oder schwächer entwickelt ist. Ausschlaggebend für die Einordnung einer Region ist ihre Wirtschaftsleistung im EU-Durchschnitt. In der Tabelle sind nur die Werte aufgeführt, die für deutsche Partner gelten:

Kofinanzierungsrate der EU für deutsche Partner in den verschiedenen Programmräumen

AlpenDonauMitteleuropaNordseeNWEOstsee
85%85%80%50%60%75%

Wie hoch ist das Budget eines durchschnittlichen Projekts?

Das durchschnittliche Gesamtbudget von Interreg B-Projekten lag in der Förderperiode 2007-2013 bei 3,6 Millionen Euro, wobei es je nach Programmraum variiert. Deutliche Abweichungen nach unten - und im Einzelfall auch nach oben - sind durchaus möglich.

Grundsätzlich sollte sich das Projektbudget an den angestrebten Ergebnissen und nicht an Durchschnittswerten orientieren.

Die Laufzeit der Projekte betrug in der Regel drei Jahre; in Nordwesteuropa 3,5.

Wer kann Förderung beantragen und was ist förderfähig?

Förderfähige Partner in einem Interreg-Projekt können sein:

  • öffentlichen Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen)
  • Kammern, Vereine und Verbände
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Sonstige private Organisationen
  • Nichtregierungsorganisationen

Die Zusammenarbeit funktioniert innerhalb eines Programmraumes im Rahmen von transnationalen Projekten zu den im Programm festgelegten Förderprioritäten. Einzelne Institutionen können sich somit auch nicht allein, sondern nur im transnationalen Partnerverbund bewerben. Für weitere Informationen zur Zusammensetzung einer Partnerschaft siehe Fragen "Wie finde ich Partner aus anderen Staaten?", "Was ist die Rolle des Lead Partners?", "Können auch Partner von außerhalb der EU mitwirken?".

Förderfähige Aktivitäten können z.B. sein:

  • Machbarkeitsstudien, Handbücher mit guten Praxisbeispielen, Handlungsempfehlungen, räumliche Entwicklungsstrategien
  • Marketingstrategien
  • Aufbau von Entwicklungsagenturen und Informationszentren, Aufbau von gemeinsamen Institutionen
  • Kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen
  • Aufbau von Kompetenz-, Wissens- und Technologietransferzentralen
  • Investitionsvorschläge in transnationalem Kontext, Mobilisierung ausländischer Direktinvestitionen

Förderfähige Kosten sind:

  • Personalkosten
  • Büro- und Verwaltungsausgaben
  • Reise- und Unterbringungskosten
  • externe Expertise und Dienstleistungen
  • Ausrüstungskosten
  • Investitionen (in begrenztem Maße)

Welche Qualitätskriterien müssen Interreg-Projekte erfüllen?

  • Projektpartner müssen in der Regel aus mindestens drei verschiedenen Staaten stammen, zwei davon aus EU-Mitgliedstaaten; mindestens drei Partner müssen Finanzen einbringen
  • Entwicklung, Finanzierung und Durchführung des Projektes im Partnerverbund
  • Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zum räumlichen Zusammenhalt der teilnehmenden Regionen
  • Angehen von Problemen, die für den gesamten Kooperationsraum oder große Teile davon relevant sind
  • Erarbeiten von Beispiellösungen
  • Verallgemeinerung und Übertragbarkeit der Erkenntnisse, die aus der Zusammenarbeit gewonnen wurden
  • Ergebnisse erarbeiten, die über die Projektlaufzeit hinaus relevant sind

Wie finde ich Partner aus anderen Staaten?

Wenn Sie selber eine Projektidee haben und weitere Partner zur Umsetzung suchen, können Sie sich zunächst an die in den Räumen eingerichteten deutschen Kontaktstellen ("Contact Points") oder an die Programmsekretariate richten, die eine erste Einschätzung der Projektidee geben. Auch die Bundesländer bieten Beratung an. Diese helfen, genauso wie die "Contact Points", auf Deutsch weiter. Die Arbeitssprache der international besetzten Programmsekretariate ist Englisch. Auf ihren Webseiten stellen die meisten Programmsekretariate Projektideendatenbanken zur Verfügung. Dort können Ideen online gestellt bzw. nach passenden Projekten gesucht werden. Die Sekretariate der jeweiligen Kooperationsräume führen außerdem Informationsveranstaltungen durch. In einigen Räumen finden regelmäßige Projektbörsen statt. Oft bietet es sich auch an, eigene internationale Netzwerke zu aktivieren, die z.B. bereits aus früheren Projekten bestehen. Entscheidend ist auf jeden Fall, frühzeitig mit der Partnersuche und der Konzeption eines Projektes zu beginnen.

Was ist die Rolle des Lead Partners?

Der Lead Partner übernimmt die leitende Projektsteuerung: Er kümmert sich um die Vollständigkeit des Antrags und reicht ihn beim zuständigen Programmsekretariat ein (zur Antragsstellung siehe Frage "Warum bewerben?" und folgende). Wird der Antrag genehmigt, koordiniert er die Projektentwicklung und -durchführung. Der Lead Partner trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt. In seinen Verantwortungsbereich fallen das Projektmanagement und das Berichtswesen an die EU bzw. das jeweilige Programmsekretariat. Er übernimmt die Verwaltung des gesamten EFRE-Zuschusses. Der Lead Partner ist zentraler Ansprechpartner für das Programmsekretariat und alleiniger Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus dem Zuschussvertrag überträgt der Lead Partner in der Regel durch eine Kooperationsvereinbarung auf seine Projektpartner.

Können auch Partner von außerhalb der EU mitwirken?

In allen sechs Räumen wirken Staaten mit, die nicht Mitglied der EU sind. Projektbeteiligte aus diesen Ländern erhalten allerdings keine direkte Förderung aus Interreg-Mitteln, sondern bringen zusätzliche nationale oder Mittel aus anderen EU-Programmen ein. Im Ausnahmefall können bis zu zwanzig Prozent der Projektmittel außerhalb des eigentlichen Programmraums verausgabt werden. Detaillierte Informationen hierzu und zur Förderung für Partner aus Nachbarstaaten erhält man bei den Programmsekretariaten (siehe Service). Diese stellen bei Bedarf auch den Kontakt mit den richtigen Ansprechpartnern in den betreffenden Staaten her.

Warum bewerben?

  • Als Projektpartner erhalten Sie eine nicht unerhebliche finanzielle Unterstützung von der EU, durch Bündelung von Kapazitäten im Projektverbund können Sie weitere Kosten sparen.
  • Durch die Zusammenarbeit profitieren Sie von Wissen und Expertise der Partner und erhalten eine andere Sicht auf eigene Herausforderungen. Projekte eröffnen die Chance, innovative Ideen einfach einmal auszuprobieren.
  • Die Teilnahme an einem EU-Projekt bedeutet mehr Aufmerksamkeit für Ihr Projektthema und Ihre Institution auf regionaler, nationaler und auf europäischer Ebene - sowohl von Medien als auch von politischen Entscheidungsträgern. Das kann Entwicklungen beschleunigen und führt im besten Fall zu einem Imagegewinn.
  • Nicht zu unterschätzen ist der soziale Mehrwert: Durch die Projektteilnahme wird "Europa gelebt". Sie gewinnen Einblick - und damit auch Verständnis - für andere Länder, Strukturen und Verfahren. Die Vernetzung mit Kollegen, Institutionen und Unternehmen bleibt oft über die Laufzeit hinaus bestehen und kann auch nach Abschluss des Projektes zu besseren Arbeitsergebnissen führen.

Was muss ein Antrag enthalten?

Anträge sind auf Englisch zu stellen und müssen in der Regel folgende Informationen enthalten:

  • Projektname und einprägsamer Kurztitel
  • Adressen des Lead Partners und der anderen Projektpartner
  • Namen des Projektleiters und der für die Finanzabwicklung zuständigen Institution/Person
  • Gesamtvolumen des Projektes und Höhe des beantragten Zuschusses
  • Bezug zur Förderpriorität und den spezifischen Zielen des Programms
  • vorgesehene Aktivitäten und konkrete Ergebnisse
  • Beitrag des Projektes zur Erfüllung der Programmindikatoren
  • Finanztabellen
  • Zeitplan
  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
  • verbindliche Kofinanzierungszusagen der Projektpartner

Wie funktioniert das zweistufige Antragsverfanren?

Um Kosten und Aufwand eines Antrages zu verringern, führen die Programme in der Regel zweistufige Antragsverfahren durch. Dabei wird zunächst nur ein Projektkonzept vorgelegt. Erst wenn dieses die Kriterien für thematische Relevanz, beabsichtigte Partnerschaft, Transnationalität usw. erfüllt, wird das Konsortium dazu eingeladen, einen vollständigen Antrag einzureichen.

Seit der Förderperiode 2014-2020 sind die Antragsverfahren in den Programmen erstmals online-basiert. Die Antragsunterlagen umfassen in der Regel das Kooperationsprogramm, das (Online-) Antragsformular, Erläuterungen zu diesem sowie weitere Informationen, die Antworten auf häufig gestellte Fragen geben.

Wie häufig besteht die Möglichkeit zur Antragstellung?

Aufrufe zum Einreichen von Projektanträgen ("Calls for Proposals") werden je nach Programmraum ein bis zweimal pro Jahr veröffentlicht. Die Aufrufe und Fristen für das Einreichen von Förderanträgen finden Sie auf der Website der Programme, in einigen Regionen auch in Amtsblättern. Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der jeweils aktuellen Unterlagen (Beginn des Projektaufrufs) und der Abgabefrist des Konzeptes beträgt zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Mit der Vorbereitung von Projekten sollte deshalb bereits vor der offiziellen Eröffnung begonnen werden. Die deutschen Kontaktstellen und die Sekretariate versorgen potenzielle Antragsteller mit Informationen und geben bei Bedarf praktische Hinweise während des Antragsverfahrens. Über die Projektanträge entscheidet nicht die Europäische Kommission in Brüssel, sondern ein Begleitausschuss, der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten des jeweiligen Kooperationsraumes zusammensetzt.

Wird die Antragstellung gefördert?

  • Bei erfolgreicher Antragstellung sind die Projektvorbereitungskosten in der Regel erstattungsfähig
  • Für die Vorbereitungs- und Partnerfindungsphase eines Projektantrages kann zudem eine Vorlaufförderung aus dem Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit beantragt werden (siehe Frage "Wie viele Fördermittel stehen zur Verfügung?" und folgende) (siehe auch Bundesförderung).
  • Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung ebenfalls vorbereitende Maßnahmen für die Antragstellung bei Interreg (siehe https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-975.html).
  • Mit der "Seed Money Facility" unterstützt die EU die Vorbereitung von Projektanträgen, die die EU-Ostseestrategie konkret umsetzen. Dafür hat das Europäische Parlament bis 2015 Fördermittel in Höhe von knapp 4,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2016 wird dieses Instrument aus dem Interreg-Ostseeprogramm finanziert (siehe http://seed.eusbsr.eu/).

Wann gibt es den ersten Zuschuss?

Nach Vertragsunterzeichnung und Projektbeginn reicht der Lead Partner im Auftrag der Projektpartnerschaft halbjährlich einen Bericht über die durchgeführten Projektaktivitäten beim Programmsekretariat ein und beantragt die Auszahlung der EFRE-Mittel auf der Basis geprüfter Rechnungen für bereits getätigte Ausgaben. Auf dieser Grundlage erhält der Lead Partner die Zuschüsse. Da keine Abschlagszahlungen geleistet werden können, ist eine Vorfinanzierung der Ausgaben durch die Projektpartner erforderlich. Dies muss bei der Projektplanung in den Haushalten der einzelnen Partner entsprechend eingeplant werden. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass eine Auszahlung der Zuschüsse an den Lead Partner nach der Berichterstattung mehrere Monate in Anspruch nimmt (in der Regel arbeiten die Sekretariate in der Reihenfolge des Eingangs). Dies sind allerdings nur ungefähre Werte, die sich von Kooperationsraum zu Kooperationsraum und von Projekt zu Projekt unterscheiden können. Wie lange es dauert, bis danach der Lead Partner die an ihn ausgezahlten Zuschüsse an die Projektpartner weitergibt, hängt von der internen Organisation der einzelnen Projekte ab.

Welche Rolle spielt die Kommunikation bei der Projektumsetzung?

Der Schwerpunkt bei der Zusammenarbeit der Projektpartner liegt auf dem transnationalen Erfahrungsaustausch sowie der gemeinsamen Entwicklung und Erprobung neuer Strategien, Dienstleistungen, Konzepte und Verfahren. Übergeordnetes Ziel ist es, Ergebnisse und Strukturen zu entwickeln, die über die Laufzeit hinaus wirksam sind und zum räumlichen Zusammenhalt der Regionen beitragen. Kommunikation ist ein wichtiger Baustein bei der Projektdurchführung, denn es ist essentiell, dass die Öffentlichkeit sowie Entscheidungsträger darüber informiert werden, woran im Projekt gearbeitet wird und was die Ergebnisse sind. Durch einheitliche Logos aller Programmräume wird in der Förderperiode 2014-2020 die Marke "Interreg" noch stärker in den Vordergrund gestellt.

Gibt es zusätzliche Unterstützung in Deutschland?

Seit 2006 unterstützt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Rahmen des Bundesprogramms Transnationale Zusammenarbeit deutsche Partner bei der Finanzierung von strategisch wichtigen Projekten der transnationalen Zusammenarbeit. Seit 2014 stellt das Bundesprogramm jährlich Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Projekte in allen sechs Programmräumen mit deutscher Beteiligung. Förderfähig sind prinzipiell alle deutschen Antragsteller. Die Förderung von natürlichen Personen ist nicht möglich. Die Anzahl der Projekte, die pro Jahr gefördert werden, ist begrenzt.

Die Förderung im Bundesprogramm erfolgt in drei verschiedenen Kategorien:

FörderkategorieWas wird gefördert
VorlaufFinanziert die Vorbereitung eines Interreg B-Antrages.
KofinanzierungBezuschusst die nationale Kofinanzierung, die jeder Partner bei Interreg B-Projekten aufbringen muss.
AndockFördert Maßnahmen, die im Rahmen des Interreg B-Projekts nicht durchgeführt werden können, aber von besonderem Bundesinteresse sind.

Während die ersten beiden Förderkategorien grundsätzlich nur von (voraussichtlichen) Lead Partnern in Anspruch genommen werden können, steht die Andockfinanzierung allen Projektpartnern offen. Bei allen Förderarten wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers erwartet.

Manche Bundesländer bieten ebenfalls Zusatzförderungen an. Entsprechende Hinweise erhalten Sie über die entsprechenden Seiten der Länder:

BundeslandHinweise zur Landesförderung unter
BayernFörderrichtlinie für die Vorlauffinanzierung von INTERREG B Projekten: https://www.efre-bayern.de/efre-2014-2020-europaeische-territoriale-zusammenarbeit/transnationale-zusammenarbeit/starttransnational/
BrandenburgFörderung der Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten: https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/landeskofinanzierung-interreg-v-b-und-europe/
HamburgEine Förderrichtlinie ist in Vorbereitung, Kontakt: Thomas Jacob: Ansprechpartner
Rheinland-PfalzEine Förderrichtlinie ist in Vorbereitung. Siehe Kontakt: Petra Schelkmann: Ansprechpartner
Sachsen-AnhaltFörderung der Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten: siehe Link-Empfehlungen
Schleswig-HolsteinFörderung der Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten: siehe Link-Empfehlungen

Wie formuliere ich eine gute Bewerbung?

  • Projekt auf die praktische Umsetzung und auf die angestrebten Ergebnisse ausrichten, die über die Dauer von Partnerschaft und Laufzeit hinaus von Interesse sind.
  • Mehrwert und Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar herausstellen: Der Beitrag des Projekts zur Entwicklung des Kooperationsraumes muss deutlich sein.
  • Sorgfältige Partnerauswahl von Institutionen, die voll hinter dem Projekt stehen (finanzielles, inhaltliches, organisatorisches Engagement, geteilte Verantwortung).
  • Frühzeitige Einbindung des internen Finanzmanagements/Haushaltsreferats.
  • Investitionen sollten transnational sein, die räumliche Integration unterstützen oder Pilotcharakter haben.
  • Output- und Ergebnisindikatoren des Programmraums im Projekt aufgreifen, um ihren konkreten Nutzen zu demonstrieren.
  • Wichtige Dokumente wie das Kooperationsprogramm des Programmraums und das Programm-Handbuch ("Programme Manual") berücksichtigen um sicherzustellen, dass die Projektidee zur Ausrichtung des Raumes passt (siehe Service).
  • Stimmigkeit von Projektaktivitäten und Budget.
  • Fundierter, mit ausreichend Informationen hinterlegter Antrag, der einer kritischen Bewertung Stand hält und Entscheider vom Nutzen des Projekts überzeugt.
  • Realistische Ziele und Aktivitäten auswählen, die der Partnerschaft entsprechen.
  • Beratungsangebote der deutschen Kontaktstellen, der Ansprechpartner in den Ländern/Regionen und des zuständigen Programmsekretariats frühzeitig in Anspruch nehmen.