Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Datum 07.04.2021 Stichtag 23. April 2021: erste Projektideen für die Programmperiode 2021 – 2027 gesucht!

Nina Kuenzer informiert über den ersten Projektaufruf für die neue Programmperiode 2021 – 2027 des Bundesprogramms Transnationale Zusammenarbeit

Bündel aus bunten Fäden (© GettyImages/Justin Case)

Vieles ist neu und auch manches noch ungewiss in der neuen Programmperiode 2021 – 2027 der Interreg B-Programme. Eine Konstante ist das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit, das auch weiterhin deutsche Interreg B-Akteurinnen und -akteure und ihre transnationalen Vorhaben durch eine nationale Förderung und Begleitung unterstützt. Der erste Aufruf zur Einreichung von Projektideen für die neue Förderperiode läuft noch bis zum 23. April 2021.

Den meisten deutschen Interreg B-Projektakteurinnen und -akteuren ist das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit mittlerweile sehr gut bekannt: Gefördert werden deutsche Interreg B-Projekte, die ein Thema von besonderem Bundesinteresse umsetzen – auch in der Programmperiode 2021 – 2027! Und auch zukünftig müssen transnationale Projekte, die durch das Programm gefördert werden, einen klaren Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung leisten. Die Themenbereiche der Interreg B-Programme in der Förderperiode 2021 – 2027 sollen zudem durch integrierte und raumwirksame Ansätze bearbeitet werden. Deutsche Antragstellerinnen und Antragsteller bewegen sich mit ihren Projektideen somit an der Schnittstelle zwischen den künftigen Themen der Interreg B-Programme 2021+ und den Anforderungen an eine inklusive und nachhaltige Raum- und Regionalentwicklung in Deutschland und Europa.

Erster Aufruf für Projektentwicklungen für die neue Programmperiode geöffnet

In einem ersten Aufruf zur Programmperiode 2021 – 2027 werden noch bis zum 23. April 2021 Ideen zur Projektentwicklung eines transnationalen Interreg-Antrages (so genannte Vorlaufvorhaben) in einem der Interreg B-Programme mit deutscher Beteiligung gesucht. Mit ersten Projektaufrufen der Interreg B-Programme mit deutscher Beteiligung kann je nach Fortschritt der Programmierung frühestens in der zweiten Jahreshälfte gerechnet werden. Antragstellende haben so ausreichend Zeit, um mit der Unterstützung aus dem Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit einen Interreg B-Antrag zu entwickeln.

Der Aufruf für Vorlaufvorhaben in aller Kürze:

  • Wer kann sich bewerben?
    Deutsche Organisationen, die in der Funktion des Lead Partners ein Interreg B-Projekt in einem ersten Projektaufruf zur Förderperiode 2021 – 2027 entwickeln und beantragen möchten.
  • Wie hoch ist die Fördersumme?
    Maximal wird eine Zuschussförderung von 25.000 Euro gewährt.
  • Wie hoch ist die Förderquote?
    Landes- und Bundesbehörden erhalten eine Förderung von 50 % (50 % Eigenbeteiligung); Kommunen und andere Einrichtungen erhalten eine Förderung von 75 % (25 % Eigenbeteiligung).
  • Welche Themen werden gesucht?
    Projekte müssen die Themen der transnationalen Interreg-Programme und die der Raumentwicklungspolitik des Bundes und der Bundesländer ansprechen. Beiträge zur integrierten räumlichen Entwicklung sollen zukünftig im Bundesprogramm die Prioritäten der Territorialen Agenda 2030, ein grünes Europa und ein gerechtes Europa, berücksichtigten.
  • Beratende Unterstützung?
    Bewilligte Vorhaben können ein digitales Beratungsgespräch gemeinsam mit den Betreuern des jeweiligen Interreg B-Programmraumes aus dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der deutschen nationalen Kontaktstelle des Interreg B-Programms wahrnehmen. Neben der finanziellen Unterstützung werden die Projekte in einen übergeordneten strategischen und politischen Rahmen eingebunden.

Inhaltliche Ausrichtung auf die Territoriale Agenda 2030 und Stand der Programmierung 2021 – 2027

Die Territoriale Agenda 2030 bietet eine neue strategische Orientierung für eine nachhaltige Raumentwicklung in Deutschland und Europa . Um die Umsetzung dieses europäischen Referenzrahmens zu unterstützen, fördert das Bundesprogramm künftig Projekte, die sich an den Zielen und Prioritäten der Territorialen Agenda 2030 orientieren.

Die Ziele „Gerechtes Europa“ und „Grünes Europa“ umfassen sechs Prioritäten. Sie konzentrieren sich auf die Reduzierung regionaler Disparitäten und die Schaffung nachhaltiger Zukunftsperspektiven für alle Regionen in Deutschland und Europa. Die deutschen Leitbilder der Raumentwicklung finden sich in den Prioritäten der Territorialen Agenda 2030 wieder; insbesondere werden so Maßnahmen zum Thema „Gleichwertiger Lebensverhältnisse“ des Bundes gefördert.

So entsteht eine Themenvielfalt, die auch in den zukünftigen Interreg B-Programmen mit deutscher Beteiligung durch die politischen Ziele der EFRE-Verordnungsentwürfe 2021 – 2027 adressiert werden. Die in den EFRE-Verordnungsentwürfen enthaltenen politischen Ziele bilden auch die Grundlage für die Interreg-Förderprioritäten. Interreg B-Programme müssen auf eine Auswahl an politischen Zielen (PZ) ausgerichtet werden. Die für die transnationalen Programme relevanten politischen Ziele ab 2021 lauten:

  • PZ 1: ein intelligenteres Europa,
  • PZ 2: ein grüneres, ein CO2-armes Europa,
  • PZ 3: ein stärker vernetztes Europa,
  • PZ 4: ein sozialeres Europa
  • und das Interreg-spezifische Ziel (ISO 1) „bessere Governance der Zusammenarbeit“.

Weitere Informationen:

Informationen zum Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit sowie zum aktuellen Projektaufruf finden Sie unter Förderung beantragen. In den „Hinweisen für Antragsteller“ sind Detailinformationen zu Inhalten der neuen Programmperiode und zur Umsetzung des Bundesprogramms Transnationale Zusammenarbeit enthalten.

Informationen zu Interreg insgesamt finden Sie ebenfalls auf dieser Website.

Nina Kuenzer

Foto Nina Kuenzer (Quelle: Nina Kuenzer)

Nina Kuenzer ist Mitarbeiterin im Referat Europäische Raum- und Stadtentwicklung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Inhaltliche Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Europäische Raumentwicklungspolitik und transnationale Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg B. Sie betreut auf Seiten des BBSR die Programme für den Alpenraum und Nordseeraum sowie das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit.